Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir haben den Anspruch, unseren Webauftritt entsprechend der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Barrierefrei bedeutet, dass Informationen auch für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen lesbar und bedienbar sind.

Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Wofür gilt diese Erklärung?

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://lhc-deutschland.de/ und Subdomains.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise konform. Einige Teile des Inhalts entsprechen nicht vollständig dem Standard für Barrierefreiheit.

Wir sind bemüht, die bekannten Probleme so zeitnah wie möglich zu beheben.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Der Kontrast der Schrift in der Hauptnavigation entspricht nicht dem erforderlichen Mindeststandard.
  • Links können zum Teil außerhalb ihres Kontextes unverständlich sein.
  • Es gibt keine Breadcrumb-Navigation.
  • HTML-Strukturelemente (Überschriften, Absätze, Hervorhebungen) sind teilweise nicht richtig angewandt.
  • Es kann vorkommen, dass Wörter und Textabschnitte in Englisch vorkommen und nicht entsprechend ausgezeichnet sind.
  • Nicht für alle Grafiken und Objekte existieren Alternativtexte.
  • Nicht alle Dokumente, die im Rahmen des Webauftritts zum Download angeboten werden, liegen in einer barrierefreien Fassung vor.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 30. August 2022 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung (auf Grundlage von WCAG und BITV).

Kontakt und Feedback

Wenn Sie uns Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit melden möchten, nutzen Sie bitte folgende E-Mail-Adresse:

webadmin@lhc-deutschland.de

Auch Anregungen oder Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit können Sie gerne an diese E-Mail-Adresse schicken.

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen. Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Tel.: +49 511 120 4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Web: www.behindertenbeauftragte-niedersachsen.de